JETZT AKTUELL!
Produktion:
Di Nicola Metallbau AG
Amriswilerstr. 21
8580 Hefenhofen b. Amriswil
Tel. 071 411 77 57
Fax 071 411 77 56
Firmensitz/ Administration:
Di Nicola Metallbau AG
Bahnhofstrasse 15
8580 Amriswil
Tel. 071 411 77 45
Fax 071 411 77 45
info@dinicola-metallbau.ch
www.dinicola-metallbau.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
07.30-12.00-13.30-17.00
Samstag geschlossen
Geschäftsbedingungen der Firma Di Nicola Metallbau
AG
1. Allgemeindes
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten vorbehältlich einer künftigen Änderung für jede Rechtsbeziehung zwischen
der Di Nicola Metallbau AG und unseren Geschäftspartnern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte
Anerkennung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Verträge
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Di Nicola Metallbau AG eine schriftliche Bestellung vorliegt und diese
mittels einer Auftragsbestätigung anerkennt wird. Ausserordentliche Bedingungen und Forderungen, welche auf der Kundenbestellung aufgeführt sind, haben nur Gültigkeit, wenn diese auf unserer
Auftragsbestätigung übernommen und so bestätigt werden.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart netto in Schweizer Franken, ohne Versicherung, oder
sonstige gesetzliche Abgaben. Die Preise verlieren ihre Gültigkeit nach 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisangaben bei denen ein offensichtlicher Fehler vorliegt
verlieren ihre Gültigkeit in jedem Fall.
5. Zahlungskonditionen
Die Zahlungskonditionen sind 30 Tage ab Lieferung, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Unterlagen
Die zur Produktion notwendigen Unterlagen werden durch die Di Nicola Metallbau AG vertraulich behandelt und unseren
Unterlieferanten lediglich zur Verfügung gestellt, wenn dessen Dienstleistung dies verlangt.
7. Zeichnungen und Daten
Der Besteller ist verantwortlich, dass alle Dokumente und elektronische Daten, welche der Di Nicola
Metallbau AG für die Produktion zur Verfügung gestellt werden, einwandfrei und auf dem gewünschten Stand sind. Für Abweichungen zwischen Zeichnung und elektronischen Daten übernehmen wir keine
Verantwortung. Mehraufwände welche durch nicht brauchbare oder schlechte elektronische Daten verursacht wurden, werden nach Aufwand
verrechnet.
8. Eigentumsvorbehalt
Die von der Di Nicola Metallbau AG gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Der
Besteller ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung in einwandfreiem Zustand zu halten.
9. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der bereinigten Zeichnungen durch die Di Nicola Metallbau AG und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
- wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt rechtzeitig zugehen, oder wenn diese durch
den Besteller nachträglich abgeändert werden;
- wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden
- wenn Hindernisse auftreten, die der Di Nicola Metallbau AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt
unverschuldet nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei uns selber, beim Besteller oder einem Dritten
entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Krieg, Naturereignissen
erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss werden von wichtigen, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen.
10. Liefertermine
Die Liefertermine einzuhalten ist eines der grössten Ziele, die wir täglich anstreben. Leider kann die Di Nicola Metallbau AG diese jedoch nicht garantieren; entsprechend sind diese Angaben unverbindlich. Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung sind daher für den Besteller ausgeschlossen.
11. Mängelhaftung, Gewährleistung
Der Besteller hat die Lieferung unmittelbar nach Empfang auf Mängel zu prüfen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht unverzüglich nach Empfang der Waren gelten Lieferung und Leistung als genehmigt. Mängel sind schriftlich und ausreichen dokumentiert zu melden. Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel verdeckt, d.h. im Zeitpunkt der Anlieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren. Solche Mängel sind sofort schriftlich zu melden. Bei ordnungsgemässem Gebrauch der Ware, garantieren wir unsere Produkte 12 Monate ab Lieferdatum Garantie. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist ab Versanddatum und dauert 6 Monate ab Ersatz. Werden Reparaturen oder Ergänzungen vom Besteller oder Dritten vorgenommen, erlöscht die Garantie, sofern nichts anderes vorgängig vereinbart wurde.
12. Restgültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das entsprechende Rechtsgeschäft ungültig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, oder Teile der übrigen Bestimmung sowie das ganze Rechtsgeschäft nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung oder Teils einer Bestimmung tritt die entsprechende zwingende gesetzliche Regel in Kraft.
13. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht.
14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Di Nicola Metallbau AG gilt für beide Parteien der Gerichtsstand am Sitz von Di Nicola Metallbau AG auch am Domizil des Bestellers geltenden zu machen.